Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen hohen Anforderungen genügen. Neben einer sachgerechten Anwendung ist jeder Unternehmer nach gesetzlichen Bestimmungen sowie den berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 198 (Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) und BGR 199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen) dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung dieser lebensrettenden Systeme durch einen Sachkundigen (dazu befähigte Person) durchführen zu lassen.
Gerne prüfe ich Ihre PSA g. A. persönlich.